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Zeugenkontaktstelle


 

Zeugenkontaktstelle

beim Amtsgericht Landstuhl

 

Als Zeugin bzw. Zeuge leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Klärung offener Fragen vor Gericht. Sie kommen damit einer bedeutsamen staatsbürgerlichen Pflicht nach, die das Gericht oftmals erst in die Lage versetzt, Recht zu sprechen. Hierbei wollen wir Ihnen helfen.

 

Die Zeugenkontaktstelle unterstützt (Opfer-)Zeuginnen und (Opfer-)Zeugen im Sinne einer „ersten Hilfe“ durch „Rat und Tat“ vor Ort sowie ggf. durch die Vermittlung von weitergehenden Hilfsangeboten. Unser Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen Hilfeleistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit Verhandlungs- oder Vernehmungsterminen. Oberstes Gebot für unsere Tätigkeit ist es dabei stets, auf Ihre Fragen einzugehen, ohne Sie hinsichtlich ihrer Zeugenaussage zu beeinflussen oder Rechtsberatung im Einzelfall zu betreiben.

 

Im Einzelnen bieten wir insbesondere folgende Hilfeleistungen:

  •                Hinweise zu den örtlichen Gegebenheiten, Zeugenzimmern usw.,
  •                allgemeine Erläuterungen
  •    der Ladung,
  •     des Ablaufs einer Gerichtsverhandlung oder Vernehmung sowie der
        Aufgaben der hierbei handelnden Personen,
         
  •     der Rechte, Handlungsmöglichkeiten und Pflichten von Zeuginnen und Zeugen,
        insbesondere wenn sie Opfer von Straftaten geworden sind,
       
  •     ggf. auch durch die Aushändigung von Broschüren oder Merkblättern usw.,

       ohne Rechtsberatung,

  •                 Aufklärung über Hilfs-, Therapie- oder Betreuungsangebote.
  •                 Hilfestellungen für kindliche, gebrechliche oder körperbehinderte Personen im Rahmen
                    des persönlich, technisch und vor Ort konkret Möglichen,
                   
  •                 Vermittlung des Kontaktes zu dem zuständigen Gericht und/oder der zuständigen
                    Dezernentin bzw. dem zuständigen Dezernenten der Staatsanwaltschaft oder
                    ggf. eigene   
    Kontaktierung, falls dies im konkreten Einzelfall erforderlich ist, um
                    Gefährdungslagen oder erheblichen praktischen Problemen zu begegnen,
                   
  •                 Vermeidung problematischer Begegnungen mit weiteren Verfahrensbeteiligten,
                    insbesondere für Opfer von Straftaten mit begründeter Furcht vor Repressalien  
                    durch   Angeklagte,
                   
  •                 allgemeine Erläuterungen zu Fragen des Verfahrensausgangs für Zeuginnen und Zeugen
                    mit Verständnisschwierigkeiten,
                   
  •                 notfalls Hilfestellung bei der Organisation des Heimwegs,
                   
  •                 Vermittlung von Hilfsmaßnahmen bzw. an Hilfsorganisationen im Bedarfsfall.

 

Für weitere Informationen zu Hilfsangeboten von Institutionen außerhalb der Justiz steht uns ein Netz von Ansprechpartnern zur Verfügung.

 

Die Zeugenkontaktstelle finden Sie in unserem Dienstgebäude - Zimmer - Nr. 1

Sie ist besetzt

Montag bis Donnerstag  in der Zeit von 9.oo bis 12.00 Uhr  und 13.30 bis 15.30 Uhr

Freitag in der Zeit von 9.oo bis 13.oo Uhr

 

Sie erreichen uns fernmündlich unter 06371/931 120

oder zentrale Vermittlung 06371/931 0

 

[Als Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung:

Herren Gries und Stock]