Juristinnen und Juristen in der Anstaltsleitung (m/w/d)

1. Aufgaben und Besoldung:

Die Anstaltsleitungen bestehen aus einer Anstaltsleiterin oder einem Anstaltsleiter, der - je nach Größe der Justizvollzugseinrichtung - durch eine oder mehrere Dezernentinnen oder Dezernenten unterstützt wird. Die Anstaltsleitung trägt die Verantwortung für die gesamte Organisation und den gesamten Vollzug einer Justizvollzugseinrichtung. Sie koordiniert die Vollzugsaufgaben und überwacht die Einhaltung einer einheitlichen Vollzugsgestaltung. Neben der Vertretung der Vollzugseinrichtung nach außen ist die Anstaltsleitung verantwortlich für die gesetzmäßige Erfüllung aller Aufgaben einer Behördenleitung. Hierzu gehört insbesondere die Dienstaufsicht, insbesondere über die Vollzugsabteilungen, die Personal-, Wirtschafts-, Arbeits-, Sicherheits- und Bauverwaltung, den psychologischen, medizinischen und pädagogischen Dienst sowie den Sozialdienst. Sie ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Organisation der Aufgabenerfüllung der externen in der Justizvollzugsanstalt Tätigen, insbesondere im Bereich der Seelsorge, der externen Drogenberatung, der ehrenamtlichen Vollzugshilfe, aber auch der Lehrkräfte in der beruflichen Bildung oder anderen in der Gefangenenbildung und -betreuung tätigen Institutionen. Die Anstaltsleitung ist Hauptansprechpartner des Anstaltsbeirats und verantwortet die Zusammenarbeit der Justizvollzugseinrichtungen untereinander, aber auch die Zusammenarbeit mit Gerichten, Staatsanwaltschaften, Polizei, Vereinen der Straffälligenhilfe und weiteren mit der Wiedereingliederung von Inhaftierten befassten Behörden und Institutionen. Juristinnen und Juristen werden zunächst als Dezernentinnen oder Dezernenten eingesetzt. Nach entsprechender langjähriger Erfahrung ist die Übertragung einer Anstaltsleitung möglich. Eingangsbesoldung nach A 13 LBesG

2. Einstellungsvoraussetzungen

Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst

3. Bewerbung

Die Bewerbung ist mit den üblichen Bewerbungsunterlagen an das Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz zu richten.